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Gastlieger Hafenordnung

Den Weisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten.

Die Benutzung des Geländes erfolgt auf eigener Gefahr. Eltern haften für
Ihre Kinder.
Der Hafentag beginnt nach dem Anlegen und Endet spätestens am
Abreisetag um 11 Uhr. Späteres Ablegen kann weitere Kosten verursachen.
Eine Verlängerung der Liegezeit ist bis 11 Uhr beim Hafenmeister zu
beantragen.
Der Hafenmeister legt den Liegeplatz fest. Die Liegegebühren sind
selbständig beim Hafenmeister zu entrichten.
Der Bon ist sichtbar am Boot anzubringen.
Das Empfangen von Besuchern ist beim Hafenmeister anzumelden.
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.
Jeder Gastlieger ist verpflichtet die Steganlage und das gesamte Gelände
sauber zu halten.
Schäden sind dem Hafenmeister umgehend zu melden.
Hunde sind anzuleinen, eventuell hinterlassener Kot ist umgehend zu
beseitigen.
Das Baden ist außerhalb der Bootsliegeplätze erlaubt und geschieht auf
eigener Gefahr.
Das Entfachen von Feuer und das Grillen auf der Steganlage ist verboten.
Hierfür ist der Grillplatz nach Anmeldung beim Hafenmeister zu nutzen.
Die Räumlichkeiten des Sanitärgebäudes sind pfleglich zu nutzen und
sauber zu hinterlassen. Das Abwaschen von Geschirr und die Beseitigung
von Essensreste in der Sanitäranlage ist verboten. Die Türen der
Sanitäranlage sind geschlossen zu halten.
Die Weitergabe des Codes zum Betreten des Sozialgebäudes an andere
Bootsbesatzungen ist verboten.
Die Nutzung unserer Vereinsküche ist nur nach Absprache mit dem
Hafenmeister und Entgeld möglich.
Der Bootsbesatzung ist es gestattet, haushaltsübliche Müllmenge bei uns zu
entsorgen. Bitte sortieren Sie ihren Abfall nach Papier, gelber Punkt, Glas
und Restmüll.

Wird das Schlauchboot/Reifen hinter dem Boot gelagert,
ist es zusätzlich zu bezahlen.
Die Entsorgung von Altöl, Bilgenwasser, sperrigen Gegenständen
und Batterien sind nicht möglich.